Radfahrer müssen Radweg nicht benutzen

GIESSEN – Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem wegweisenden Urteil zum Thema Radwege die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt.

Radweg in Gießen

Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren dürfen – auch dann, wenn es einen Radweg gibt. Städte und Gemeinden dürfen demnach nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen und dies auch nur dann, wenn die Radwege den jeweils aktuellen Straßenbaurichtlinien entsprechen.

Radweg nicht nur zu schmal

Im konkreten Fall hatte die Stadt Gießen auf einem einseitigen, gemeinsamen Geh- und Radweg durch blaue Schilder für beide Fahrtrichtungen eine Benutzungspflicht angeordnet. Das darin enthaltene Verbot für Radfahrer, auf der Fahrbahn zu fahren, begründete die Stadt allein mit einer hohen Verkehrsdichte auf der Bundesstraße 49. Die Richter des Verwaltungsgerichts Gießen machten jedoch deutlich, dass die Stadt Gießen ihr Ermessen falsch ausgeübt hat, weil sie die Vorgaben der Baurichtlinie „ERA“ nicht berücksichtigt hat. Der Geh- und Radweg sei mit seinen 2,50 Metern zu schmal und verstoße auch gegen weitere Vorgaben der Baurichtlinie.

Mit Mängeln behaftet

Der ADFC Hessen begrüßte das erste hessische Urteil zu dieser Thematik. Das Verwaltungsgericht habe deutlich gemacht, dass Radfahrer selbst an Bundesstraßen nicht automatisch auf Radwege gezwungen werden dürfen – schon gar nicht, wenn die Radwege bauliche Mängel aufweisen. Das Urteil ist jedoch auch deshalb wegweisend, weil es sich um einen erst im Jahr 2010 von Landesbetrieb „Hessen Mobil“ gebauten Radweg handelt. Die Richter haben betont, dass das Land Hessen beim Bau dieses Weges gegen wichtige Sicherheitsstandards verstoßen hat. Das Gericht bescheinigt dem Land Hessen in der Urteilsbegründung für diesen konkreten Fall auch eine schlechte Qualitätssicherung im Radwegebau und eine gewisse Ignoranz bezüglich der Sicherheitsbedürfnisse des Radverkehrs.

Auswirkungen für viele hessische Radwege

Das Urteil kommt daher auch den Radfahrern zugute, die Radwege freiwillig und sehr gerne benutzen, denn das Land muss nun seine Qualitätsstandards beim Bau und Erhalt von Radwegen anpassen. Viele Radwege in Hessen müssen nach dem Urteil nun verbreitert, Einmündungen umgebaut und Oberflächen erneuert werden. Ebenso müssen die bereits seit 2009 vorgeschriebenen, aber in Hessen nirgendwo nachträglich realisierten, Querungsstellen an allen außerörtlichen Radwegen geschaffen werden. Sofern Land und Kommunen diese Maßnahmen nicht finanzieren wollen oder können, müssen Radwegebenutzungspflichten generell aufgehoben werden, so dass Radfahrer dann wählen können, ob sie die Fahrbahn oder den Radweg nutzen wollen.

ADFC verfolgt Umsetzung

Der ADFC Hessen will in Kürze das Verkehrsministerium bitten, die Straßenverkehrsbehörden, aber auch Hessen Mobil, über die Rechtslage erneut aufklären, damit geltendes Recht umgesetzt und die unzulässige blaue Radwegbeschilderung beseitigt werde, beziehungsweise unzulängliche Radwege ausgebaut würden. „Wenn Städte und Gemeinden in Zukunft erreichen wollen, dass Radfahrer nicht auf der Fahrbahn fahren, geht das nicht alleine durch Aufstellen von blauen Schildern, sondern nur mit Radwegen, auf denen man mit dem Rad sicher, zügig und komfortabel vorankommt“, so Dr. Jan Fleischhauer, Vorstandsbeauftragter für Verkehrspolitik des ADFC Hessen. (adfc)

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Stephan Dietel
Gründer | Redaktionsleitung | CvD | Ressortleitung Straße | Leitung Multimediaredaktion | sd@radsportnachrichten.com

Er wohnt im Gießener Ortsteil Rödgen und legte im Jahr 2001 mit Erlebnisberichten über selbst gefahrene Radrennen den Grundstein. Mit großem Interesse am Radsport und am Journalismus entwickelt er mit seinem Team die Radsportnachrichten aus Mittelhessen immer weiter.

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