GIESSEN – Das Ordnungsamt der Stadt Gießen markiert ab Montag (30.09.) alte und offensichtlich zurückgelassene Fahrräder in der Gießener Innenstadt. Banderolen am Fahrrad markieren dann eine bevorstehende Entfernung und spätere Entsorgung. Das zu verhindern, erfordert Handeln und in letzter Phase einen Eigentumsnachweis.
Alte und offensichtlich zurückgelassene Fahrräder in der Gießener Innenstadt – im Bereich des Bahnhofs, des Neustädter Tors sowie des Berliner Platzes – werden vom Gießener Ordnungsamt regelmäßig entfernt und verwertet.
An Fahrradabstellplätzen, im gesamten Bahnhofsbereich, an der Fußgängerbrücke vom Alten Wetzlarer Weg zum Bahnhofsvorplatz, im Bereich des Parkhauses an der Lahnstraße, rund um das Einkaufszentrum Neustädter Tor und am Berliner Platz stellt die Stadt immer wieder kaputte und zurückgelassene Fahrräder fest.
Solche Fahrräder, die offensichtlich fahruntauglich oder herrenlos sind, werden vom Ordnungsamt ab Montag (30.09.) durch eine Banderole markiert. Nach Ablauf von rund drei Wochen nach Anbringung der Banderole werden diese Räder von der Stadt Gießen ab 28. Oktober entfernt, wenn sie bis dahin noch mit dieser Kennzeichnung vorgefunden werden.
Zwei Monate Aufbewahrung als letzte Frist
Die Fahrräder werden anschließend noch zwei Monate lang aufbewahrt, bevor sie verwertet werden. Sie können gegen Vorlage eines Eigentumsnachweises – zum Beispiel Foto, Fahrradpass, Kaufbeleg oder Rahmennummer – ohne Anspruch auf Schadensersatz innerhalb dieses Zeitraums beim Stadtreinigungs- und Fuhramt (Schlachthofstraße 40, 35398 Gießen) nach Terminabsprache mit dem Ordnungsamt (Telefon 0641 306-1932) wieder abgeholt werden.
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