Radfahrverbot auf Heuchelheimer Straße gekippt

GIESSEN – Für Radfahrende in Gießen tut sich womöglich eine neue Route auf, die seit rund 15 Jahren mit einem Radfahrverbot versehen ist. Gegen das in dieser Woche nach der Klage einer Privatperson gefällte Gerichtsurteil können aber noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Seit dem Jahr 2006 war, laut des Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) Gießen, das Befahren der Heuchelheimer Straße in Gießen nahe der Konrad-Adenauer-Brücke für Radfahrende verboten.

Die Brücke ist eine von wenigen Möglichkeiten die Lahn zu überqueren, die auf dieser Seite das Stadtgebiet flankiert. Doch wegen des seit so langer Zeit geltenden Benutzungsverbotes im weiteren Verlauf der Heuchelheimer Straße, das stadtauswärts kurz hinter der Brücke beginnt, spielte diese Route für Radfahrende kaum eine Rolle. Man nahm entweder einen Umweg in Kauf, nutzte den einige Meter parallel zur Straße laufenden Radweg über die Brücke und folgte dann einer von der Stadt als Umleitung entwickelten Streckenführung. Da man sich auf der Heuchelheimer Straße den vergleichsweise schlechten Zustand der Straßendecke zudem mit einem hohen Verkehrsaufkommen teilt, hatte diese Straße vermutlich ohnehin keine allzu große Anziehungskraft auf Radfahrende.

Das Gießener Verwaltungsgericht hat jedenfalls am Montag (20.12.) mit einem Urteil das Verbot für Radfahrende auf der Heuchelheimer Straße für rechtswidrig erklärt. Geklagt hatte Dr. Jan Fleischhauer als Privatperson, der über detailliertes Wissen in Verkehrsrecht und Verkehrsplanung für Radfahrende verfügt und dies beispielsweise im Vorstand des ADFC Gießen einbringt. Im vorliegenden Fall des Radfahrverbots auf der Heuchelheimer Straße hatte Fleischhauer lange und umfangreich recherchiert und seine Klage entsprechend begründet. Vielfältig waren auch die Zuständigkeiten: Neben der Stadt Gießen waren auch Hessen Mobil, das Hessische Verkehrsministerium und die Verkehrspolizei involviert. Sie alle sind seit Jahren mit der Verkehrsführung auf der Heuchelheimer Straße und dem Radfahrerverbot, seinen Aspekten, Auswirkungen und Alternativen beschäftigt.

Das Urteil von Montag (20.12.) fordert nun die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Gießen und Hessen mobil auf, das Radfahrerverbot auf der Heuchelheimer Straße aufzuheben und die Verbotsschilder zu entfernen. Doch noch kann die Stadt Gießen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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Stephan Dietel
Gründer | Redaktionsleitung | CvD | Ressortleitung Straße | Leitung Multimediaredaktion | sd@radsportnachrichten.com

Er wohnt im Gießener Ortsteil Rödgen und legte im Jahr 2001 mit Erlebnisberichten über selbst gefahrene Radrennen den Grundstein. Mit großem Interesse am Radsport und am Journalismus entwickelt er mit seinem Team die Radsportnachrichten aus Mittelhessen immer weiter.

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